Basics
Eines der wichtigsten Anliegen von Patienten ist eine möglichst schnelle, wirksame und sichere Behandlung. Viele Bürger Europas nehmen medizinische Leistungen in anderen Mitgliedsländern in Anspruch, weil dort die Gesundheitsversorgung besser ist oder weil sie in Grenzregionen leben, in denen sich die nächstgelegene geeignete Einrichtung im Nachbarland befindet. Weitere Gründe sind das Fehlen von Behandlungsmöglichkeiten im eigenen Land aufgrund von nicht vorhandener Kompetenz im jeweiligen medizinischen Fachgebiet (ein häufiger Grund für Patienten mit seltenen Krankheiten) oder ethische Gründe. Vor dem Hintergrund der Mobilität von Patienten stellen sich einige Fragen:
- Wer zahlt für die grenzüberschreitende medizinische Versorgung und in welchen Fällen?
- Wo können Patienten die Adresse der Einrichtung erfahren, die eine bestmögliche Behandlung anbietet?
- Sollte die Zustimmung des Gesundheitssystems des eigenen Lands für die Behandlung im EU-Ausland erforderlich sein?
- Welche Regeln gelten für Patienten, die ein Spenderorgan benötigen? Wer hat Priorität in der Warteliste?
- Welche Regelungen gelten für Reisekosten für Patienten und Verwandten, Folgebehandlungen und benötigte Medikamente?
Die Europäische Kommission hat vor kurzem eine Richtlinie für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung vorgelegt, die einige dieser Fragen klären soll. Die Richtlinie greift einerseits die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung auf, insbesondere für seltene Erkrankungen sowie bei fehlender Alternative im Inland, und stärkt andererseits die Telemedizin durch ein Netz aus fachmedizinischen Zentren und die Verwendung harmonisierter eHealth-Tools. Die Gestaltung eines Gesetzes, das für alle Patienten in allen medizinischen Situationen und in allen Mitgliedsstaaten gelten soll, ist ein schwieriges Unterfangen. Die Kernfrage bleibt bestehen: Wie will Europa einen gerechten Zugang zu einer gleichwertigen medizinischen Betreuung für alle seine Bürger sicherstellen?
Info cards
Das Recht auf Gesundheitsversorgung ist in der EU-Charter der Grundrechte anerkannt. Dem EU-Gerichtshof zufolge schließt der Begriff der Freizügigkeit auch die Gesundheitsversorgung mit ein, ganz gleich, wie die Beanspruchung dieses Rechts organisiert oder finanziert wird.
Die europäische Versichertenkarte berechtigt während des Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedsland zu denselben Leistungen, die im Land des Versicherten verfügbar sind. Behandlungskosten für Krankheiten oder Verletzungen, die bereits vor Antritt der Reise bestanden, oder private Gesundheitsversorgung sind nicht abgedeckt.
Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung bedeutet die Bereitstellung der medizinischen Leistungen eines Mitgliedslandes in einem anderen Mitgliedsland. Solche Leistungen beinhalten unmittelbar erbrachte Leistungen, z. B. persönliche Konsultationen, und telemedizinische Betreuung.
Wenn ein Patient von einem Gesundheitsdienstleister in einem EU-Mitgliedsland, in dem er nicht ansässig ist, medizinisch betreut wird (z. B. zu Diagnose- oder Behandlungszwecken), spricht man von Patientenmobilität.
Er oder sie nimmt Beschwerden von jedem EU-Bürger und jeder juristischen Person im Zusammenhang mit administrativen Problemen in Institutionen oder Körperschaften der Europäischen Union entgegen. Wenn Bürger Beschwerden über die Gesundheitsversorgung (z. B. mit grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung) einreichen möchten, können sie den Ombudsmann oder die Ombudsfrau kontaktieren.
Auch wenn Mitgliedsstaaten primär für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen zuständig sind, müssen sie die europäische Gesetzgebung anwenden. Dies gilt insbesondere für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital innerhalb der EU.
Wie Eurobarometer im Mai 2007 berichtete, sind 54 Prozent der Europäer bereit, wegen einer Behandlung in ein anderes EU-Land zu reisen.
Für Bürger, die in Grenzregionen leben, liegt das nächstgelegene Krankenhaus häufig im Nachbarland. Ein Drittel der EU-Bevölkerung lebt in Grenzregionen.
Die Kostenerstattung im Land des Patienten ist oft niedriger als die Behandlungskosten im Ausland. Diese Differenz wird vom Patienten getragen.
Die Eurobarometer-Untersuchung ergab, dass 30 Prozent der EU-Bürger nichts von ihrem Anspruch auf Gesundheitsleistungen im Ausland wissen
91 Prozent der Teilnehmer geben als möglichen Grund fehlende Behandlungsoptionen vor Ort und 78 Prozent einen Qualitätsvorteil der Behandlung im Ausland an. 69 Prozent würden für die Behandlung bei einem renommierten Spezialisten, 64 Prozent zur Verkürzung der Wartezeit und 48 Prozent für niedrigere Behandlungskosten in Ausland reisen.
Bei der aktuellen Gesetzeslage erhalten Patienten keine Kostenerstattung für Behandlungen, auf die ihr eigenes Land keinen Anspruch anerkennt.
Bei der Befragung von 6.000 Patienten ermittelte die Europäische Organisation für seltene Krankheiten, dass 1,8 Prozent von ihnen nach Behandlungsoptionen im Ausland suchen. Wenn diese Befragung für die geschätzten 30 Millionen Patienten mit seltenen Krankheiten repräsentativ ist, existiert ein erheblicher Bedarf an grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung.
- Patienten erhalten eine Kostenerstattung für Behandlungen, für die ein Anspruch im eigenen Land besteht
- Vorauszahlung
- Erstattung desselben Betrags, den sie für eine Behandlung im Land erhalten hätten, in dem sie versichert sind.
- Patienten tragen zusätzliche Kosten
- Kein finanzieller Vorteil
Sie verbessern den Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung und vereinen Experten für die Behandlung seltener Erkrankungen unter einem Dach. Da solche Zentren nicht für jede seltene Krankheit in jedem einzelnen Mitgliedsland eingerichtet werden können, müssen Patienten zu fachmedizinischen Zentren anderer Länder reisen.
In der EU warten derzeit 56.000 Patienten auf einen Organspender. Jeden Tag sterben 12 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die Organspendebereitschaft reicht von 34,6 Spendern je 1 Million Einwohner in Spanien bis hin zu 6 in Griechenland und 0,5 in Rumänien.
Die grenzüberschreitende Mobilität verursacht Kosten in Höhe von 1 Prozent (10 Milliarden Euro) der Gesamtgesundheitsausgaben aller 27 EU-Mitgliedsländer (1.000 Milliarden Euro).
In Europa besteht kein gemeinsames System für die Medikamentenversorgung und -kostenerstattung. Die Verfügbarkeit variiert von Mitgliedsland zu Mitgliedsland, und in einigen Ländern kann es zu Versorgungsengpässen kommen. Dies trifft insbesondere auf Medikamente für seltene Krankheiten zu.
Für viele Aspekte der Gesundheitsversorgung existieren keine europäischen Mindeststandards. Die praktizierte Qualitätsüberwachung der nationalen Gesundheitssysteme unterscheidet sich erheblich. Die Gesundheitsversorgung ist eine nationale Aufgabe.
Die Übernahme der Kosten einer notwendigen Übersetzung bei Behandlungen im Ausland und die Anerkennung von Verschreibungen werden durch die aktuelle EU-Gesetzgebung nicht hinreichend geregelt.
Nicht nur die Qualität, auch die Preise der Gesundheitsdienstleistungen variieren erheblich unter den Mitgliedsländern.
Die Mitgliedsstaaten definieren medizinische Versorgung, psychologische Betreuung, Krankenpflege, soziale Betreuung und sogar „medizinisch notwendige Behandlung“ unterschiedlich.
Jede Gesundheitsdienstleistung wird durch elektronische Prozesse und Kommunikation unterstützt, etwa Informationsnetzwerke, elektronische Patientenakten, Telemedizin, Portale und sonstige informations- und kommunikationsbasierte Tools, die Prävention, Diagnose, Behandlung und Überwachung ermöglichen.
Jedes Jahr werden 20.000 bis 25.000 grenzüberschreitende Fruchtbarkeitsbehandlungen vorgenommen. Mehrere tausend Frauen suchen derzeit im Ausland nach Hilfe, um eine Schwangerschaft zu ermöglichen.
Hierbei handelt es sich um physische oder virtuelle Wissens- und Kompetenznetzwerke der Fachzentren in Europa. Ihr Ziel besteht in der Verbesserung von Qualität und Management der Behandlungsoptionen für eine seltene Krankheit oder eine Gruppe seltener Krankheiten.
Issue cards
Durch die Telemedizin kann ein Patient Gesundheitsdienstleistungen aus dem Ausland erhalten, ohne dass er selbst oder der Arzt in ein anderes Land reisen muss (z. B. ist die Diagnose von physischen Fehlentwicklungen bei der Geburt durch die Bereitstellung von Fotos und Symptomen zwischen Ärzten verschiedener Länder möglich).
Obwohl die Gesundheitsversorgung das Wohl des Patienten in den Mittelpunkt stellt, können Patienten durch Fehler bei der Behandlung zu Schaden kommen. Wer haftet für die möglichen Fehler während einer grenzüberschreitenden Behandlung? Wer leistet Schadenersatz an den Patienten? Wessen Haftungsvorschriften gelten?
Wenn sich eine Frau nur außerhalb ihres eigenen Landes einer Fruchtbarkeitsbehandlung unterziehen kann (aufgrund unterschiedlicher Altersgrenzen), wer entscheidet dann über den Anspruch auf Kostenerstattung? Wessen ethische Grundsätze gelten?
Aufgrund von unterschiedlichen Vorschriften haben viele Patienten Probleme bei der Nutzung von grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen erfahren. Beispielsweise unterscheidet sich der gesetzliche Status von Stammzelltherapien in den einzelnen EU-Mitgliedsländern.
Eine vorherige Genehmigung für eine grenzüberschreitende Behandlung ist oft komplex, zeitaufwendig und willkürlich, insbesondere bei seltenen Erkrankungen, die vielen Mitarbeitern des Gesundheitssystems oder der zuständigen Behörde unbekannt und dementsprechend marginalisiert sind.
Patienten mit seltenen Erkrankungen sind häufig nicht unabhängig genug, um ohne Hilfsperson reisen zu können. Neben den Behandlungskosten sind die Reisekosten von zwei Personen und der Verdienstausfall während der Reise Teil der Gesamtkosten.
Welche Regeln auch immer für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung gelten mögen – die Kosten für die Behandlung von Patienten mit seltenen Krankheiten im Ausland müssen in jedem Fall erstattet werden, auch dann wenn dies im Land ihres Wohnorts ohne vorherige Genehmigung nicht vorgesehen ist.
Patienten, die an einer seltenen Erkrankung leiden, werden in herkömmlichen Gesundheitssystemen, die auf die Behandlung von gängigen Krankheiten ausgelegt sind, häufig marginalisiert. Die Umstrukturierung des Systems für die Behandlung gängiger Krankheiten kann durch die Einrichtung von medizinischen Fachzentren geschehen.
Wie können die Behandlungskosten für eine seltene Krankheit bis zur im Heimatland üblichen Höhe erstattet werden, wenn das Gesundheitssystem des Heimatlandes die Behandlung dieser Krankheit nicht anerkennt und deren Kosten nicht übernimmt?
Wer ist für die Bereitstellung von Informationen für Patienten zuständig, die eine Behandlung im Ausland in Betracht ziehen? Die EU? Die Mitgliedsländer? Oder die Mitarbeiter des Gesundheitssektors?
Ist es nicht diskriminierend, Patienten aus einem anderen EU-Land gegenüber Bürgern des Landes, in dem die Gesundheitsdienstleistung erbracht wird, nicht gleich zu behandeln?
Das bisherige System setzt Patienten anderer Mitgliedsländer unter denselben Bedingungen auf die Warteliste für die entsprechende Behandlung. Ist es als gerecht anzusehen, dass inländische Patienten zusammen mit Patienten aus anderen Ländern auf die Warteliste kommen?
Patienten betrachten das Reisen für eine Behandlung häufig als unangenehm (eine Befragung in Finnland ergab, dass 90 Prozent der älteren Bürger die Überweisung sogar im Inland ablehnen, selbst wenn auf diese Weise eine kürzere Wartezeit ermöglicht werden kann).
Derzeit sind Gesundheitsdienstleister nicht dazu verpflichtet, Patienten aus dem Ausland für geplante Behandlungen anzunehmen, denn dies könnte ihre Behandlungskapazität (fehlende Medikamente) und medizinische Kompetenz ihres Landes beeinträchtigen.
Die aktuellen europäischen Richtlinien schaffen ein Regelwerk für wohlhabende und gut informierte Bürger Europas, da alles auf Verauslagung und spätere Erstattung basiert.
Die Mobilität von Patienten in Europa erfordert die Mobilität ihrer Patientenakten und ein System, das ein Nachverfolgen ihrer Behandlung und Folgeuntersuchungen ermöglicht.
Einem vollständig offenen System widersetzen sich einige Mitgliedsländer, die über ein hochwertiges und teures Gesundheitssystem verfügen. Diese Länder befürchten einen Qualitätsverlust ihrer Gesundheitsdienstleistungen.
Es geht nicht allein um das Recht auf Gesundheitsversorgung, sondern auch um das Recht auf Dienstleistungen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Wie können Qualitätsstandards festgelegt und deren Einhaltung kontinuierlich überwacht und beurteilt werden? Und durch wen?
Bei mehr als 6.000 seltenen Krankheiten ist es nicht möglich, dass jedes einzelne EU-Mit-gliedsland Behandlungsoptionen für alle Krankheiten anbietet. Mehr als andere EU-Bürger sind Patienten mit seltenen Krankhei-ten auf den Zugang zu fachärzt-licher Betreuung angewiesen, ganz gleich, wo diese verfügbar ist, sowie auf die Erstattung der hierbei entstehenden Kosten.
Trotz des zentralen Zulassungsverfahrens für Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten, variiert die Kostenerstattungspraxis und Verfügbarkeit innerhalb der EU. Wie kann die Kostenerstattung gewährleistet werden, wenn Patienten eine Behandlung im Ausland anstreben, deren Kosten im eigenen Land nicht übernommen werden?
Die vorherige Genehmigung von Behandlungen und Wartelisten können als Planungstools für den Haushalt des Gesundheitswesens eingesetzt werden und ermöglichen eine Optimierung der Patientenströme sowie eine effizientere Verwaltung.
Ein Weg zur Begrenzung der Ausgaben für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist die Einschränkung der Kostenerstattung auf ambulante Behandlungen. Die verschiedenen Gesundheitssysteme der EU definieren stationäre und ambulante Behandlung auf unterschiedliche Weise und verkomplizieren ein Standard-Kostenerstattungsverfahren.
Die Genehmigungsverfahren für grenzüberschreitende Behandlungen sind häufig langwierig. Zu den möglichen Folgen für den Patienten gehören psychologische Belastungen, gesundheitliche Konsequenzen oder sogar das Risiko zu sterben.
Sollten Einschränkungen, die aus ethischen Gründen für eine bestimmte Behandlung im Wohnsitzland des Patienten gelten (z. B. Gentests), für den Patienten und die angestrebte Behandlung auch in anderen Mitgliedsländern gelten?
Derzeit existieren zahlreiche grenzüberschreitende Kooperationen im Gesundheitsbereich. Die Schaffung einer einheitlichen Struktur für die gesamte grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung durch die Verabschiedung einer Richtlinie könnte das Ende einiger grenzüberschreitenden Maßnahmen bedeuten, die vielen Patienten helfen.
eHealth ist derzeit noch nicht im gesamten Gesundheitssektor als zentrale gesundheitspolitische Komponente der Versorgungsstrategien und Dienstleistungen anerkannt.
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